Im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP - Gesetz) sind 5 Kategorien von schutzwürdigen Gebieten festgelegt, für die niederere Schwellwerte gelten. Bei Überschreitung des Schwellwertes nach UVP - Gesetz ist eine Prüfung nach UVP - Gesetz erforderlich.
Die Kategorie D ist belastetes Gebiet (Luft). Gebiete der Kategorie D sind Gebiete, in denen die Immissionsgrenzwerte des Immissionsschutzgesetzes-Luft, BGBl. I Nr. 115/1997, wiederholt oder auf längere Zeit überschritten werden. Sie werden durch Verordnung festgelegt.