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Beurteilung von Betriebsstandorten aus lufthygienischer Sicht (z.B. zulässige Emission des Betriebs auf Grund der Nähe bzw. Nutzung der Nachbargrundstücke in Hauptwindrichtung).

Unterstützung des planenden Architekten bzw. der planenden Architektin bei:

  • der Anordnung von Gebäuden zur guten Durchlüftung der Bebauung, 
  • Vermeidung der Anreicherung von Luftschadstoffen in windstillen Bereichen,
  • Auffinden und Vermeiden von Stellen mit zu hoher Windgeschwindigkeit infolge der Bebauung am eigenen Grundstück oder bei Anrainern.
  • Optimierung der Lage der Ansaugöffnung von Frischluft und der Ausblasung von Abluft.