Beurteilung von Betriebsstandorten aus lufthygienischer Sicht (z.B. zulässige Emission des Betriebs auf Grund der Nähe bzw. Nutzung der Nachbargrundstücke in Hauptwindrichtung).
Unterstützung des planenden Architekten bzw. der planenden Architektin bei:
- der Anordnung von Gebäuden zur guten Durchlüftung der Bebauung,
- Vermeidung der Anreicherung von Luftschadstoffen in windstillen Bereichen,
- Auffinden und Vermeiden von Stellen mit zu hoher Windgeschwindigkeit infolge der Bebauung am eigenen Grundstück oder bei Anrainern.
- Optimierung der Lage der Ansaugöffnung von Frischluft und der Ausblasung von Abluft.