Beratung bei der Betriebsplanung, um z.B. durch günstige Anordnung der Gebäude einen optimalen Lärmschutz ohne aufwändige Maßnahmen, wie Lärmschutzwände, zu erreichen.
Beurteilung von Standorten aus akustischer Sicht (z.B. zulässige Emission des Betriebs auf Grund der Widmung der Nachbargrundstücke).
Unterstützung des planenden Architekten bzw. der planenden Architektin bei der Anordnung von Gebäuden in der Nähe starker Schallquellen, wie Eisenbahnstrecken oder Hauptverkehrsstraßen.